In Les Prés-d’Orvin – den meisten Menschen unserer Region wegen der Skilifte, den Langlaufloipen oder der Métairie-de-Prêles ein Begriff – gibt es einige Chalets, die heizungsmässig Nachholbedarf haben.
Dies galt auch für ein Haus am Plan Dessous 281a, wo in jedem Zimmer ein alter Einzelelektroofen installiert war. Diese Geräte wurden durch ein neues wassergeführtes Wärmeverteilsystem mit Radiatoren ersetzt. Geheizt wird neu mit einer aussen installierten Luft-Wasser-Wärmepumpe.
Bewährte Partnerschaft
«Es gab eine Reihe von Gründen, wieso sich die Bauherrschaft zu diesem Schritt entschieden hat», erläutert Marco Bachofner, Mitinhaber und Leiter Heizung bei Pärli. «Erstens besteht die gesetzliche Vorgabe, bis Ende 2031 sämtliche Elektroheizungen zu ersetzen, zweitens verursachte die bestehende Lösung hohe Stromkosten und drittens wollte man umweltfreundlicher heizen.» Der Kunde habe Pärli zwar bereits gekannt, ins Projekt einbezogen worden sei man aber durch Christian Göldi, einen Energieberater aus Twann, mit dem man häufig zusammenarbeite. «Mal ziehen wir ihn bei, manchmal er uns, das ist eine bewährte Zusammenarbeit», sagt Bachofner, «so auch in diesem Fall.»



Beratung, Besprechung, Begehung
Göldi habe die Kundin beraten und dann die einzelnen Gewerke vorgeschlagen und Offerten eingeholt. Besonders wichtig bei seiner Arbeit sei auch das Einholen von Fördergeldern, in diesem Fall sowohl für die Wärmepumpe als auch für die neue Wärmeverteilung. Offeriert hat Pärli im Herbst 2023, dann brauchte es einige Besprechungen vor Ort, nicht zuletzt wegen der Leitungsführung und der Platzierung der Heizkörper, um die Chalet-Anmutung nicht zu stören.
Gesetzliche Vorgaben und Fördergelder
Der Neueinbau von Elektroheizungen ist in der ganzen Schweiz verboten. Die Sanierungspflicht solcher Heizungen ist hingegen kantonal unterschiedlich geregelt. Im Kanton Bern müssen gemäss Art. 40 KEnG und Art. 72 KEnG sämtliche Elektroheizungen bis zum 31.12.2031 ersetzt sein. Per 01.01.2025 wurden die entsprechenden Förderbeiträge erhöht: Der Beitrag für die Erstinstallation eines Wärmeverteilsystems, beispielsweise beim Ersatz von dezentralen Elektroheizungen, wurde deutlich erhöht und beträgt nun mindestens CHF 15 000.–.
Auch der Beitrag für den Ersatz von Elektroheizungen wurde erhöht und beträgt neu gleich viel wie beim Ersatz von Öl- und Gasheizungen. Hier entscheidet die Leistung der neu eingebauten Heizung über die Höhe des Förderbeitrags.

Installation im Sommer 2024
«Unsere Aufgabe war die Terminplanung und Koordination sowie natürlich unser Kerngeschäft, die Wärmepumpe selbst, das Ziehen der Leitungen und die Installation der Heizkörper.» Vorher musste noch ein Schreiner die erforderlichen Löcher für die neuen Leitungen vorbereiten. Das alles sei rein vom Technischen her so weit Routine gewesen, erzählt Bachofner, anspruchsvoll sei das aber gewesen, weil man nicht bis zum Châlet fahren kann. «80 Meter Fussweg scheinen nicht viel, aber wenn man technisches Gerät bergauf schleppen muss, kann das durchaus anstrengend werden. So eine Wärmepumpe oder auch ein Heizkörper, die sind ja nicht gerade leicht», erinnert sich Bachofner lachend.
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