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Sicherheit geht vor

Die gesetzlichen Vorschriften der Schweiz verpflichten die Arbeitgeber, geeignete Massnahmen zur Verhütung von Unfällen und Krankheiten zu treffen. Dazu gehört auch die Ernennung eines Sicherheitsbeauftragten (SIBE). Bei Pärli ist das René von Büren, in seiner Hauptfunktion Leiter Kundendienst.

In den Verantwortungsbereich des SIBE gehört es beispielsweise sicherzustellen, dass die Mitarbeitenden die erforderlichen Ausbildungen haben. René von Büren nennt das Bedienen von Hebebühnen oder Hubstaplern als Beispiele. Auch mache er Stichproben auf Baustellen und kläre ab, ob alle korrekt ausgerüstet sind und ob der Platz gesichert ist. Zudem sollten alle Mitarbeitenden einen Defibrillator korrekt anwenden können – was unlängst im Betrieb geübt worden ist. «Eigentlich müsste ein SIBE einen Tag pro Woche in das Thema Sicherheit investieren», berichtet er, «aber das ist ein bisschen theoretisch.»

Sicherheit geht vor

10 lebenswichtige Regeln

Die Basis für seine Arbeit bilden die «10 lebenswichtigen Regeln für Gebäudetechniker» der SUVA, berichtet er weiter. Das ist nicht nur eine Broschüre mit sehr konkreten Tipps, es gibt dazu auch Instruktionsunterlagen, die ein Sicherheitsverantwortlicher 1 zu 1 umsetzen kann. «Die einzelnen Lehreinheiten sind pfannenfertig aufbereitet, das ist sehr praktisch.» Selbstverständlich hat Pärli auch die SUVA-Charta unterzeichnet (vgl. Abb.). Die SUVA selbst führt ihrerseits Kontrollen durch und erscheint zu diesem Zweck unangemeldet auf Baustellen. «Das war grad vor kurzer Zeit der Fall», erzählt von Büren. «Das briefliche Feedback habe ich dann verwendet, um ein kleines Memo im Kreditkartenformat zu erstellen». Dieses Kärtchen tragen nun alle Mitarbeitenden bei sich. Es enthält die besagten 10 Regeln in Kurzform und darüber hinaus sämtliche Telefonnummern, die man in einem Notfall benötigen könnte, von Polizei über Feuerwehr und REGA bis zu den Nummern der Geschäftsleitungsmitglieder.

Schulungen

Das neue Kärtchen habe er anlässlich eines Pärli-Höcks unlängst der ganzen Belegschaft vorgestellt, erzählt von Büren. Wichtiger als die Theorie seien aber Schulungen vor Ort, konkrete Instruktionen auf der Baustelle, wie es eben in den Suva-Unterlagen vorgesehen ist. Ein guter Ansprechpartner sei im Übrigen auch die Suissetec, führt er weiter aus. Sie verfüge über branchenspezifische Sicherheitskonzepte und stelle abholbereite Checklisten zur Verfügung. «Das sind super Instrumente», sagt er. Seine Arbeit verrichtet von Büren im Rahmen eines Sicherheitskonzepts. Es beschreibt die Pflichten des Arbeitgebers und regelt das Was und das Wann. Dazu kommen ein Erste-Hilfe-Konzept, ein Elektrosicherheitskonzept sowie ein Notfallkonzept, in dem etwa für einen Brandfall ein Sammelplatz definiert sei.

Gefahrenquelle Asbest

Wer in einem Gebäude zu tun hat, das vor 1990 erstellt worden ist, muss auf jeden Fall sicherstellen, dass keine Asbestgefahr besteht. Plättlifugen, Rohrleitungsisolationen und die Platten von Elektrokästen sind Asbest-Klassiker. Besteht auch nur der geringste Verdacht, muss man unbedingt via Labor abklären lassen, ob Asbest im Spiel ist, denn schon minimalste Mengen sind akut gesundheitsgefährdend. Gegebenenfalls wird eine spezialisierte Firma für die Asbestsanierung aufgeboten.

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