Der Energieberater kennt sich auch in Sachen Fördergelder aus. Davon profitiert der Pärli-Kunde, denn ganz so einfach ist die Sache nicht.
Bis zu CHF 10’000 Förderung vom Kanton Bern
Der Kanton will den Ausstoss von CO2 reduzieren. Die – abgesehen von der Bundesgesetzgebung – massgebenden Gesetze sind das Kantonale Energiegesetz (KEnG), welches seit 2012 in Kraft ist, sowie die Kantonale Energieverordnung (KEnV), welche seit 2016 gilt. Das Energiegesetz sollte einer Revision unterzogen werden, doch ist eine entsprechende Vorlage anfangs 2019 vom Berner Stimmvolk abgelehnt worden. In der Folge hat die Berner Regierung Sofortmassnahmen beschlossen, welche trotzdem zu einer Reduktion des CO2-Ausstosses führen sollen. So fördert der Kanton heute den Ersatz von Ölheizungen neu mit mindestens 10’000 Franken. Damit sind die früheren Beiträge fast verdoppelt worden. Für Sanierungen von Gebäuden, die weiterhin mit Öl beheizt werden, wird der Beitrag reduziert.
Mehr ist möglich
Aber die Zahl von 10’000 Franken kann unter Umständen übertroffen werden, sagt Marco Bachofner: «Für den Erhalt von Fördergeldern ist nämlich der GEAK entscheidend, der Gebäudeausweis der Kantone», erläutert er. Das betreffende Haus wird in eine der Energieeffizienzklassen A–E eingeteilt. Bei einer umfassenden Sanierung, welche beispielsweise auch Verbesserungen bei der Gebäudehülle betrifft, ist entscheidend, wie gross die erzielte Verbesserung ist: «Bei einer Steigerung von drei Stufen, also beispielsweise von D auf B, gibt es eine bestimmte Menge an CHF pro Quadratmeter, das kann je nach Objekt mehr sein als die 10’000 Franken. Und es gibt noch weitere Details, die im Einzelfall eine Rolle spielen können», hält er fest. Gerade bei der Frage, ob und in welchem Umfang Fördergelder in Anspruch genommen werden können, kann der Beizug eines Energieberaters aus diesen Gründen Gold wert sein. «Natürlich unterstützen wir den Kunden auch beim Stellen eines entsprechenden Antrags», hält Bachofner abschliessend fest.